Jedes Jahr erstellen wir für unsere Kunden eine umfangreiche Hausmitteilung. Natürlich können Sie auch die Hausmitteilungen der Vorjahre einsehen.
Bessere Erreichbarkeit unseres Büros durch Umstellungen der Telekom
Wir freuen uns, dass es uns nach vielen Schwierigkeiten mit der Telekom gelungen ist, unsere bestehenden Telefonanschlüsse so umzustellen, dass zukünftig 2 Telefonleitungen ausschließlich für ankommende Gespräche reserviert sind, sodass wir hoffen, dass unsere telefonische Erreichbarkeit während der Kerngeschäftszeiten, insbesondere zu Spitzenzeiten zukünftig für Sie als Kunden wesentlich verbessert ist.
Energiepass
Endlich ist es soweit: Am 28.06.2007 hat das Bundeskabinett die Änderungen der Energiesparverordnung beschlossen für die Erstellung des Energiepasses.
Das Bundeskabinett hat umfangreiche Änderungen des Bundesrates zugunsten der Hauseigentümer akzeptiert. Die Eckpunkte sind nunmehr:
zugänglich gemacht bzw. ausgestellt werden.
Wir kümmern uns bei allen Wohnanlagen, die wir verwalten, um die fristgerechte Vorlage des Energiepasses, ohne dass Sie als Eigentümer etwas veranlassen müssen. Sobald der Energiepass für die jeweilige konkrete Eigentumswohnungsanlage vorliegt, werden die Eigentümer auch hiervon durch Rundschreiben schriftlich informiert. Der Energiepass wird dann im Internet im "Log-in-Bereich" hinterlegt und kann somit zu jeder Zeit von jedem Eigentümer abgerufen werden. Sie brauchen also nichts weiter zu veranlassen."
WEG-Novelle zum 01.07.2007 - hier Verteilungsschlüssel
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Novelle) ist zum 01.07.2007 in Kraft getreten.
Wir haben uns selbstverständlich bereits intensiv mit der WEG-Novelle beschäftigt und werden diese auch genau so selbstverständlich für Sie umsetzen.
Eine gravierende Änderung ist, dass der Verwalter zukünftig verpflichtet ist, ein Beschlussbuch zu führen. Selbstverständlich kommen wir dieser Verpflichtung ab 01.07.2007 nach. Das Beschlussbuch steht für Sie im Log-in-Bereich zur Verfügung. Beachten Sie aber, dass das Beschlussbuch auch nach dem Gesetzeswortlauf erst ab 01.07.2007 zu führen ist und frühere Beschlüsse nicht nachgetragen werden. Dies bedeutet, dass auch die Eigentümerversammlungen von 2007, die im ersten Halbjahr stattgefunden haben, nicht nachgetragen werden.
Das neue Wohnungseigentumsgesetz gibt die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Verteilungsschlüssel durch Beschlussfassungen zu ändern. Hier wird sich bei einigen Eigentümergemeinschaften, die wir verwalten, Handlungsbedarf ergeben. Wir werden deshalb im Jahre 2008 bei den ordentlichen Eigentümerversammlungen die WEG-Novelle mit der Eigentümerversammlung durchsprechen und - soweit Handlungsbedarf bestehen könnte - diesen bei der Eigentümerversammlung ansprechen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Anwendungsschreiben vom 26.10.2007 am 03.11.2007 veröffentlicht, welches die Rechtslage für Wohnungseigentümergemeinschaften rückwirkend ab 01.01.2008 teilweise ändert, aber ganz überwiegend verbessert.
Die wesentlichen Änderungen sind, dass zu den anrechenbaren Lohnkosten bei Handwerkerleistungen im Sinne des § 35 a EStG zukünftig nicht nur Fahrtkosten und Werkzeugvorhaltungen wie bisher zählen, sondern auch Entsorgungskosten, soweit diese Nebenleistungen sind, als auch Verbrauchsmaterial (z. B. Glühbirnen).
Eine weitere wesentliche Verbesserung ist, dass auch Personal der Wohnungseigentümergemeinschaften für Hausbetreuung und Hausreinigung dann zukünftig nach § 35 a EStG angerechnet wird, wenn diese geringfügig beschäftigt sind, d. h. einen „400,00 €-Job“ haben. Dies war ja im ersten Anwendungsschreiben gerade nicht gestattet. Hier liegt also auch eine wesentliche finanzielle Besserstellung der Wohnungseigentümer vor!
Als letzte angenehme Änderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist, dass anerkannt ist, dass die von uns ausgestellte Bescheinigung nach § 35 a EStG in dem Jahr beim Steuerpflichtigen wirksam wird, in dem die Wohnungseigentümergemeinschaft die zugrundeliegende Jahresabrechnung beschlossen hat. Dies ist sehr angenehm, weil auch hier Rechtsklarheit herrscht und insbesondere diese Wohnungseigentümergemeinschaften nicht wegen § 35 a EStG noch ihr oft langjährig gewohntes Wirtschaftjahr ändern müssen.
Als einzige Verschlechterung legt das neue Anwendungsschreiben (von der Systematik wenig nachvollziehbar) fest, dass Arbeiten an öffentlichen Flächen nicht begünstigt sind. Nachdem aber in Würzburg und Landkreis Würzburg die Straßenreinigungspflicht öffentlich rechtlich ausgeführt wird, trifft dies für die von uns vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaften nur für den Winterdienst zu. Hier berücksichtigen wir die neue Rechtslage und kürzen entsprechend den abzugsfähigen Betrag.
Wir haben selbstverständlich unser Merkblatt nach § 35 a EStG der neuen Rechtslage angepasst und dürfen auf unser neues Merkblatt welches wir auch mit den Jahresabrechnungen versenden, verweisen. Das Merkblatt neueste Fassung ist im nachhinein abgebildet.
Merkblatt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen
Nutzerwechselgebühr und Kabelanschluss
Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Gesetzestext § 35 a Einkommensteuergesetz
Muster für eine Bescheinigung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Präsentation zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Information Bundesministerium der Finanzen
Honorar für die Erstellung der Bescheinigung
Regelung einer Sondervergütung
Weitere Informationen finden Sie im geschlossenen Bereich für Wohnungseigentümer.