Zuständig ist der Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste, FA Straßenverkehrsangelegenheiten
Zulassungsbehörde
Domstraße 1, 97070 Würzburg
Telefon: 0931 - 37-2717
Telefax: 0931 - 37-3905
Öffnungszeiten:
Mo, Mi 8.30 - 13.00 Uhr
Di, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Di, 14.00 - 16.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr
Die Sonderparkrechte für Bewohner gelten nur im jeweiligen Bewohnerbereich für das Parken an Parkplätzen (VZ 314 - 315 StVO), im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO) oder Zonenhaltverbot (VZ 290 ff StVO) mit Zusatzschild gekennzeichneten Bereichen, während der dort angegebenen Zeiten. An Parkuhren und Parkscheinautomaten sind die Sonderrechte an Werktagen Mo-Fr ab 16.00 Uhr sowie Sa ab 14.00 Uhr bis zum erneuten Beginn der Gebührenpflicht oder entsprechend der gesonderten Beschilderung gültig (zusätzlich kann mit dem Parkausweis auch noch die Berechtigung zum Fahren in Nachtfahrverbotszonen erworben werden, wenn die Wohnung in einem gesperrten Bereich liegt).
In den Bewohnerparkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis parken. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. In der übrigen Zeit stehen die Parkflächen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.
Einen Parkausweis können nur Anwohner (oder Firmen) beantragen die
im Geltungsbereich der Sonderparkregelung (und Nachtfahrverbotsregelung) wohnen und dort mit Hauptwohnsitz (oder Firmensitz) amtlich gemeldet sind,
ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben, oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd fahren und keine Garage oder privaten Stellplatz besitzen.
Jede/r Anwohner / Firma erhält nur einen Parkausweis für max. ein Fahrzeug.
Erforderliche Unterlagen und Formular
Ein Bewohnerparkausweis darf nur ausgestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers im Anwohnerbereich gemeldet und keine private Stellfläche vorhanden ist.
Bitte legen Sie bei Antragstellung vor:
- ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
- Kraftfahrzeugschein
- Personalausweis (beim Reisepass ist zusätzlich eine Bestätigung über den Hauptwohnsitz erforderlich. Tipp: auf der Meldebescheinigung den Zusatz "Hauptwohnsitz" betätigen lassen.
- bei Firmen (nur ein Ausweis möglich) auch die Gewerbeanmeldung bzw. wenn nicht meldepflichtig, den Mietvertrag.
- Bestätigung und Ausweiskopie vom Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein benannt ist.
- abgelaufene oder noch gültige Ausweise müssen abgegeben werden !!!
Der Bewohnerausweis kostet für ein Jahr 30,50 €, für 1/2 Jahr 20,50 € für 3 Monate 10,50 €. Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,00 €, für Ersatzausweise auf 10,50 €. Hinzu kommen 0,30 € für die Verwendung eines amtl. Klebesiegels und falls nötig, für die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk, 2,50 € je Ausweis.
Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen. Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.