Juristische Leistungen im Bereich der Mietverwaltung

 

Ø laufendes Angleichen der neu abzuschließenden Mietverträge an die Recht-

   sprechung, sodass Gewähr dafür besteht, dass bei Abschluss des Mietvertrages

   die Interessen des Vermieters – soweit juristisch möglich – gewahrt sind

 

Ø Insbesondere Beachtung, dass Betriebskosten lückenlos umlegbar sind

 

Ø Austragung von Streitigkeiten bei Mieterhöhungsverfahren, bzw. bei Betriebs-

   kostenabrechnungen

 

Ø Wahrung der rechtlichen Interessen der Eigentümer, soweit Mietminderungs-

   ansprüche seitens der Mieter erhoben werden

 

Ø Baumängelgewährleistungsüberwachung, nebst Verfolgung von Gewährleistungs-

   ansprüchen