Ø Abwicklung des gesamten fernmündlichen, persönlichen und schriftlichen Verkehrs
mit den Mietern (komplette Entlastung des Eigentümers)
Ø Korrespondenz mit Eigentümer, Mietern, Behörden usw.
Ø telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in allen wohnungswirtschaft-
lichen Fragen
Ø Vorbereitung und Abstimmung von Verwaltungsentscheidungen
Ø Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
Ø Lückenlose Information des Hauseigentümers durch Übersendung allen wesent-
lichen eingehenden und ausgehenden Schriftwechsels und neu abgeschlossenen
Mietverträgen (wird 1 Mal in der Woche komplett für die ablaufende Woche an den
Eigentümer übersandt, sodass der Eigentümer immer lückenlos informiert bleibt)