Für unsere Kunden in der Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich die Sondereigentumsverwaltung, d. h., dass wir diese von allen Arbeiten, die die Abwicklung des Mietverhältnisses ihrer Wohnung mit sich bringt, vollständig entlasten, ohne dass sie die Entscheidungsfreiheit insbesondere über Geldausgaben verlieren.
Im Einzelnen erbringen wir hier folgende Tätigkeiten:
Kaufmännische Verwaltung:
Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und ausgänge.
Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten.
Ggf. Ausspruch der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug und Einleitung einer
Räumungsklage.
Verwaltung der Mietkaution.
Bei Kündigung des Mieters Abwicklung des alten Mietverhältnisses einschließlich
Kautionsabrechnung, Suche eines neuen Mieters einschl. Abschluss eines neuen
Mietvertrages, der die jeweils aktuellsten gesetzlichen Möglichkeiten des Vermieters
unter Einschluss der Rechtsprechung optimal wahrnimmt.
Erstellung einer Quartalsabrechnung für den Eigentümer mit allen Zahlungsbewe-
gungen seines Sondereigentums (Download Musterabrechnung).
Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer.
Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter, ggf. Anpassung der Betriebs-
kostenvorauszahlung.
Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter
Soweit erforderlich: Abwicklung von Versicherungsschäden
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten; ggf. nach Möglichkeit Durchführung von
Mieterhöhungsmöglichkeiten
Technische Verwaltung:
Abnahme und Übergabe der Wohnung bei Mieterwechsel
Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
Entgegennahme von Rügen der Mieter und bei Feststellung der Berechtigung Einho-
lung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker (bei größeren In-
standsetzungen nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch den Eigen-
tümer).
Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages zur Übernahme der Kosten mietvertrag-
lich verpflichtet ist: Nach Rechnungseingang durch den Handwerker Anforderung der
Kosten bei dem Mieter.
Persönliche Betreuung:
Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter
einschl. Entgegennahme von Rügen, Prüfung von Rügen und auch ggf. Abwicklung von
Beanstandungen bei der Betriebskostenabrechnung.
Korrespondenz mit dem Eigentümer, Mieter und Behörden.
Übersendung aller Korrespondenz, die Sondereigentumsverwaltung betreffend, d. h.
insbesondere alle Korrespondenz mit dem Mieter, wie auch Übersendung der Ablich-
tung von geschlossenen Mietverträgen.
Gemeinsame Abstimmung aller wichtigen Verwaltungsentscheidungen, insbesondere
hinsichtlich Instandhaltung.