Leistungsspektrum in der Sondereigentumsverwaltung

 

 

Für unsere Kunden in der Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich die Sondereigentumsverwaltung, d. h., dass wir diese von allen Arbeiten, die die Abwicklung des Mietverhältnisses ihrer Wohnung mit sich bringt, vollständig entlasten, ohne dass sie die Entscheidungsfreiheit insbesondere über Geldausgaben verlieren.

 

Im Einzelnen erbringen wir hier folgende Tätigkeiten:

 

Kaufmännische Verwaltung:

 

 Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und ausgänge.

 

 Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten.

 

 Ggf. Ausspruch der fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug und Einleitung einer

    Räumungsklage.

 

 Verwaltung der Mietkaution.

 

 Bei Kündigung des Mieters Abwicklung des alten Mietverhältnisses einschließlich

    Kautionsabrechnung, Suche eines neuen Mieters einschl. Abschluss eines neuen

    Mietvertrages, der die jeweils aktuellsten gesetzlichen Möglichkeiten des Vermieters

    unter Einschluss der Rechtsprechung optimal wahrnimmt.

 

 Erstellung einer Quartalsabrechnung für den Eigentümer mit allen Zahlungsbewe-

    gungen seines Sondereigentums (Download Musterabrechnung).

 

 Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer.

 

 Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter, ggf. Anpassung der Betriebs-

    kostenvorauszahlung.

 

 Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter

 

 Soweit erforderlich: Abwicklung von Versicherungsschäden

 

 Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten; ggf. nach Möglichkeit Durchführung von

    Mieterhöhungsmöglichkeiten

 
Technische Verwaltung:

 

 Abnahme und Übergabe der Wohnung bei Mieterwechsel

 

 Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen

 

 Entgegennahme von Rügen der Mieter und bei Feststellung der Berechtigung Einho-

    lung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker (bei größeren In-

    standsetzungen nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch den Eigen-

    tümer).

 

 Soweit der Mieter aufgrund des Mietvertrages zur Übernahme der Kosten mietvertrag-

    lich verpflichtet ist: Nach Rechnungseingang durch den Handwerker Anforderung der

    Kosten bei dem Mieter.

 

Persönliche Betreuung:

 

 Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter

    einschl. Entgegennahme von Rügen, Prüfung von Rügen und auch ggf. Abwicklung von

    Beanstandungen bei der Betriebskostenabrechnung.

 

 Korrespondenz mit dem Eigentümer, Mieter und Behörden.

 

 Übersendung aller Korrespondenz, die Sondereigentumsverwaltung betreffend, d. h.

    insbesondere alle Korrespondenz mit dem Mieter, wie auch Übersendung der Ablich-

    tung von geschlossenen Mietverträgen.

 

 Gemeinsame Abstimmung aller wichtigen Verwaltungsentscheidungen, insbesondere

    hinsichtlich Instandhaltung.