Ø Prüfung und Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Wohnungseigentümergemein-
schaft erhoben werden
Ø aktive Beteiligung an gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren
Ø Gewährleistungsüberwachung und gegebenenfalls Durchsetzung von Gewährleis-
tungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Ø Beratung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Beschlüssen im Rahmen der
Beschlusskompetenz