Ø Einrichtung eines Verwaltungskontos und Wertpapierdepots (für die Anlage
„Instandhaltungskostenrücklage“) auf den Namen der Wohnungseigentümer-
gemeinschaft
Ø Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
Ø Zahlungseingang der Hausgelder und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
Ø Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren
Ø Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
Ø Belegablage der Eingangsrechnungen in Papierform, gegliedert nach sachlichen Ge-
sichtspunkten, um so eine schnelle und effiziente Rechnungsprüfung durch die Verwal-
tungsbeiräte zu ermöglichen
Ø Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, verzinsliche Anlage der Instandhaltungs-
kostenrücklage und kurzfristig überhängende liquide Mittel
Ø Abwicklung aller Versicherungsschäden
Ø Erstellung der jährlichen Abrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohn-
/Teileigentum
Ø Erstellung des Objektstatus (Bankkonten, Rücklage, Forderungen und Verbindlich-
keiten gegenüber Eigentümern und Lieferanten)
Ø Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EStG für jeden Wohn- bzw. Teileigen-
tümer
Ø Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen nebst Vergleich der vorjährigen
tatsächlichen Kosten zwecks Übersichtlichkeit
Ø Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und bei Bedarf außerordentlichen Ei-
gentümerversammlungen
Ø Zeitnahes Umsetzen der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
Ø Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeis-
ter, Wartungen, Versorger usw.)
Ø Darstellung eines vorbildlichen Versicherungskonzeptes, bei dem die üblichen
Deckungslücken vermieden werden
Ø Durchführung der Lohnbuchhaltung nebst Erstellung aller An- und Abmeldungen bei
der Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer der Wohnungs-
eigentümergemeinschaft
Ø Einbettung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft in die von unserem Haus
bestehenden Rahmenverträge, die Kostenersparnisse bringen bei Versicherungen,
Kabelfernsehen, Versorgern (Strom und Gas), Banken (Kontoführungsgebühren, bzw.
Depotgebühren) sowie Handwerksfirmen (mit allen Handwerkern der laufenden
Instandhaltung bestehen Rahmenverträge mit Sonderkonditionen), um so Kosten-
ersparnisse für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erzielen.