Ø Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern usw.
Ø telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigen-
tums
Ø Lückenlose Information des Verwaltungsbeirates, von allem eingehenden und aus-
gehenden Schriftwechsel (1 Mal wöchentlich übersenden wir den Verwaltungsbeiräten
die Korrespondenz der ablaufenden Woche.) Hierdurch sind die Verwaltungsbeiräte
optimal informiert und können ihre Funktion als Bindeglied zwischen Verwaltung und
Wohnungseigentümern optimal nachkommen
Ø Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen, bzw. Durchsetzung
der Hausordnung
Ø für Kapitalanleger:
Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung gegen zusätzliche
Gebühr – siehe
Sondereigentumsverwaltung