Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns und des damit bis voraussichtlich 18.04.2021 geltenden Versammlungsverbotes in Bayern, können wir zu den geplanten Eigentümerversammlungen leider nicht laden. Wir beobachten die Entwicklung weiterhin sehr genau und werden, sobald dies von Seiten der Bay. Verordnungen wieder erlaubt ist, die nicht stattgefundenen Eigentümerversammlungen neu planen und Sie entsprechend einladen. Wir bitten um Verständnis, dass wir erst dann die Einladung aussprechen, wenn wirklich klar ist, dass die Versammlungen stattfinden können.
Unser Büro bleibt weiterhin für einen persönlichen Besuch geschlossen. Auch vereinbarte, persönliche Termine werden weiterhin auf ein Minimum reduziert, um Sie, unsere Mitarbeiterinnen, unsere Mitarbeiter und alle weiteren Personen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu schützen. Telefonisch und per Email sind wir zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.